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10LoslassenDer Letzte Wille – für die Ewigkeit?Das gilt es bei Änderungen im Testament zu beachtenin Testament ist oftmals eine heikleAngelegenheit – beispielsweiseim Fall eines kinderlosen Ehepaares.Aber auch Änderungen lassensich nicht ohne Weiteres durchführen,denn formell gibt es einiges zu beachten.Hier ein paar hilfreiche Information,die bei Bedarf weiterhelfenkönnen:Wer zusammen mit seinem Ehepartnerein gemeinschaftliches Testamentaufsetzt, kann das Schriftstücknach dessen Tod nur noch bedingtändern. Änderungen an Regelungen,von denen anzunehmen ist, dass beidePartner sie aus einem nachvollziehbarenGrund gemeinsam so getroffenhaben, sind ungültig. Darauf weistdie Arbeitsgemeinschaft Erbrecht desDeutschen Anwaltvereins hin.Haben sich etwa Ehepartner gegenseitigals Erben eingesetzt und diegemeinsamen Kinder zu den Erbendes Letztverstorbenen, so ist darannicht mehr zu rütteln. Man sprichtdann von der sogenannten Wechselbezüglichkeit,die Verfügung ist bindend.Dass es bei der gemeinsamenSchlusserbeneinsetzung aber auchauf das Verhältnis zwischen ErblassernGemeinschaftlich verfasste Testamente sind nach dem Tod eines Ehepartners nurbedingt änderbar. Foto: dpa/Silvia MarksFriedhofsgärtnereiGrabneuanlagen, Grabbepflanzungen, DauergrabpflegeGartenbau• Pflanzungen aller Art• Dachbegrünung• Dachgartenbepflanzung• Baum-, Strauch-, Heckenschnitt• Gartenrenovierung • Gartenpflege• Zaunbau in Holz und Draht• Spielsandaustausch • Spielplatzpflege• Verlegen von Platten + Verbundsteinen• Häckseldienst • WurzelstockfräsenGARTENBAU KRONENWETTERTel.: 7 55 28 50, Mobiltel.: 0171 / 7 77 43 80Franziska LüttichTrauerrednerin & Biografin...denn der letzte Abschiedist so wichtig!www.beruehrende-reden.deMobil: 0175 - 466 44 48Fuhrunternehmen• Anlieferung von Humus,Kies, Sand, Rindenmulch• Schuttabfuhr mit SelbstladeLKWs von 7,5t–26t• Radlader + Baggerarbeitenund Erbnehmern ankommt, zeigt ein Beschlussdes Oberlandesgerichts Köln (Az.:2 Wx 259/22).Strenge Regeln fürWechselbezüglichkeitIn dem Fall hatten kinderlose Eheleutesich zunächst gegenseitig als Alleinerbeneingesetzt, nach dem Tod desLetztverstorbenen sollte der Patensohndes Ehemannes erben. Als der Mannstarb, errichtete die Ehefrau ein weiteresTestament, in dem sie ihre langjährigeFreundin zur Alleinerbin einsetzte, derPatensohn des Mannes sollte somit leerausgehen. Als die Frau starb, hielten sichbeide – die Freundin und das Patenkind –für rechtmäßige Alleinerben. Das Gerichtmusste Klarheit schaffen.Die Entscheidung: Die langjährigeFreundin der Verstorbenen konnte alsgültige Alleinerbin eingesetzt werden. Diezuvor geltende Schlusserbeneinsetzungdes Patenkindes des Mannes sei nichtbindend gewesen, so das Gericht. Zwarkönne man eine Wechselbezüglichkeitannehmen, wenn der Erstverstorbene zudem späteren Schlusserben ein verwandtschaftlichesVerhältnis hat oder diesemzumindest in ähnlicher Weise nahesteht.Ein freundschaftliches Verhältnis,gemeinsame Freizeitaktivitätenoder Familienfeiern genügenfür den Nachweis einesinnigen Verhältnissesaber nicht. Daher sorgtallein der Umstand, dasses sich bei dem zuerst eingesetztenErben um dasPatenkind des verstorbenenMannes handelt, nicht für eineWechselbezüglichkeit. Der Grund:Die Patenschaft alleine sagt noch nichtsüber das tatsächliche Verhältnis aus.Machen Durchstreichungenein Testament ungültig?Wer sein eigenes, handschriftlich erstelltesTestament durchstreicht, machtes damit unwirksam. Nur ungünstig:EinTestamentkann jederzeitgeändert oderergänzt werden –sofern man dieFormvorschrifteneinhält.Nach dem Tod eines Erblassers lässtsich manchmal schwer feststellen, obdieser die Durchstreichungen selbstvorgenommen hat oder ob Dritte daserst nachträglich getan haben, um denletzten Willen zu manipulieren. Wasalso gilt dann?Das Oberlandesgericht Münchenmusste sich genau mit so einem Fallbeschäftigen (Az.: 3 Wx 73 /23 e), teiltdie Arbeitsgemeinschaft Erbrecht desDeutschen Anwaltvereins (DAV) mit.Und das Gericht entschied: Grundsätzlichträgt derjenige, der Rechteaus einem Testament herleiten will,die Feststellungslast für die Gültigkeitdes Dokuments. Dasselbe gilt auch fürden Widerruf. Wer vermutet, dass einErblasser sein Testament noch zu Lebzeitenwiderrufen hat, muss das auchbeweisen können.Beweise könnenniedrigschwellig ansetzenBefindet sich ein Testament bis zumTod eines Erblassers in dessen Gewahrsamund liegen keine ernsthaftenAnhaltspunkte für eine Manipulationvon Dritten vor, ist der Beweis nach Ansichtder Richter aber nicht schwer zuerbringen.Im konkreten Fall lief es so:Die Erblasserin hatte sichkrankheitsbedingt bis zuletztnahezu dauerhaft indem Raum aufgehalten,in dem sich auch das Testamentbefand. Zudempflegte die Verstorbenevor ihrem Tod kaum sozialeKontakte. Insofern war esDritten nach Ansicht des Oberlandesgerichtspraktisch unmöglich,Zugriff auf das Dokument zu erlangen.Die Richter gingen deshalb davonaus, dass die Erblasserin selbst die Änderungenan dem Testament vorgenommenhatte und sie mit den Durchstreichungentatsächlich den bereitserstellten letzten Willen widerrufenwollte.DPA /MTM
2x MÜNCHEN STARNBERG GAUTING GILCHING GRÖBENZELL PENZBERG„ICH GLAUBE, DASS WENN DER TOD UNSERE AUGEN SCHLIESST,WIR IN EINEM LICHTE STEH`N, VON WELCHEM UNSER SONNENSCHEIN NUR DER SCHATTEN IST.“(ARTHUR SCHOPENHAUER)UNSERE LEISTUNGENGanz nach Ihren Wünschen versuchen wir Ihnenjede Bestattungsform möglich zu machen.Unter anderem bieten wir:Erd- und Feuerbestattungen, Baum-undSeebestattungen. Flugbestattungen bietenwir in Zusammenarbeit mit „PARADIES-Flugbestattungen“ an.Wir gewährleisten Ihnen zu jeder Zeit einenpersönlichen Ansprechpartner, gehen aufindividuelle Vorstellungen ein, und versuchenjede Bestattungsform möglich zu machen.Auch bei finanziellen Gesichtspunkten stehenwir Ihnen zur Seite und finden Lösungen, dieIhnen die Sicherheit geben, in Ruhe Abschied zunehmen. Bei Bedarf ist Ratenzahlung auf 3 Monateohne Zinsen oder zusätzliche Kosten möglich.„Raum des Abschieds“BESTATTUNGSVORSORGE...eine Sorge weniger.Den meisten Menschen ist es unangenehm anden Tod zu denken – wir hoffen alle, dass derTod noch in weiter Ferne ist. Dennoch hat dieBestattungsvorsorge in den letzten Jahrenzunehmend an Bedeutung gewonnen.Bestattungen sind so individuell wie dasLeben selbst. Mit Ihrer persönlichenBestattungsvorsorge legen Sie nicht nur Art,Ablauf und Zeremonie der Beisetzung fest,sondern klären vorab auch alle juristischen(Patienten- oder Betreuungsverfügungen) und finanziellen(Treuhandkonto, Sterbe-/Lebensversicherungen) Aspekte,um sich selbst und Angehörige optimal abzusichern.Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unsererErfahrung und unserem Wissen, und stehenIhnen jederzeit zu einem absolut vertraulichenGespräch bei Ihnen zu Hause oder in unserenGeschäftsräumen in Starnberg, Gauting,Gilching, Pasing, Haidhausen, Gröbenzell oderPenzberg zur Verfügung.Kontaktieren Sie uns!Unsere Trauerhalle in Gilching.www.abschied-bestattungen.deWir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar unter08105/774710 oder 0800/0227244 (kostenfrei)Hausbesuche ohne Mehrkosten!Auf Wunsch übertragen wir Ihre Bestattung kostenlos per Livestream! GILCHING STARNBERG GAUTING MÜNCHEN/Pasing MÜNCHEN/Haidh. GRÖBENZELL PENZBERGRömerstr. 73Ludwigstr. 6 bBuchendorfer Str. 2Planegger Str. 10Innere-Wiener-Str. 58Rathausstr. 22Karlstr. 3708105 /774 71008151/950 551089 /8501215089/12035678089/12503439008142 /501 78008856 /7366
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