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16LoslassenFortsetzung von Seite 15Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz.Und so romantisch die Vorstellungauch ist, nach dem Tod fürimmer an diesem Ort zu bleiben, indemman seine Asche dort verstreuen lässt:Das ist fast überall in Deutschland tabu,denn es gibt hierzulande einen sogenanntenFriedhofszwang. Danach dürfenVerstorbene in Deutschland ihre letzteRuhe nur auf einer offiziell als Friedhofausgewiesenen Fläche finden.In einem Fall wollte ein Mann dieAsche seiner sterblichen Überreste aufeinem Waldgrundstück verstreuen lassen,das ihm gehörte. Doch der Landkreislehnte dies unter Hinweis auf denbestehenden Friedhofszwang ab (OberverwaltungsgerichtRheinland-Pfalz,Az.: 7 A 10005/12.OVG). Allerdingsgibt es ein Bundesland, das den Friedhofszwang2015 abgeschafft hat: Sodürfen die Bremer ihre Asche auch imeigenen Garten verstreuen – vorausgesetzt,es gibt eine schriftliche Verfügungdes Verstorbenen. Wer die Bestattungauf einem Friedhof umgehen möchte,kann aber eine Seebestattung oder eineBeerdigung in einem ausgewiesenen Bestattungswaldwählen. ARAG/MBDie Seebestattung ist eine alternative Bestattungsform, bei der die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Urne demMeer übergeben wird. Imago/Christian ThielSORGEN SIE VOR!Mit dem neuen Vorsorge-Ordner können Sie und Ihre Liebender Zukunft entspannt entgegensehen.Erhältlich in den Geschäftsstellen unserer Zeitungen.Nur € 24,90 für Abonnenten!Preis für Nicht-Abonnenten: € 29,90Oder bestellen Sie auf Rechnungzzgl. € 5,90 Versand:Online: www.der-vorsorgeordner.de/muenchner-merkurTelefonisch: 089 / 53 06 222Von A wie Altersvorsorgevollmachtbis Z wieZustellungsvollmachtMit Formularen, Verfügungenund wichtigen TippsHochwertiger AktenordnerAlles an einem OrtNEU:Immer auf demaktuellen Stand –jetzt mit kostenlosemAktualisierungsservice!Hinterbliebene können Beerdigungskosten unter Umständenvon der Steuer absetzen. Foto: Imago/ShotshopSterbegeld und SteuerSteuerzahler können Bestattungskostenunter Umständenin der Einkommenssteuererklärungals außergewöhnlicheBelastungenansetzen – wenn ihr Erbegeringer ist als die Bestattungskosten.Erhalten sieeinen steuerpflichtigen Versorgungsbezugwie etwaSterbegeld aufgrund einertariflichen Vereinbarung,wird dieser steuerlich nichtmit den Beerdigungskostenverrechnet. So entschied derBundesfinanzhof in einemFall (Az.: VI R 33/20), beidem eine Frau nach dem Todihrer Mutter ein Sterbegelderhielt – auch ohne Erbin derMutter geworden zu sein.Das Finanzamt verrechnetedas Sterbegeld mitden Bestattungskosten undbesteuerte den Restbetragdes Sterbegeldes, da dieseshöher war als die Bestattungskosten.Die Aufwendungender Steuerzahlerinwurden im Zusammenhangmit dem erhaltenen Sterbegeldnicht zusätzlich als außergewöhnlicheBelastungbewertet und das zu ver-steuernde Einkommen imErgebnis nicht gemindert.Ist die Ersatzleistungsteuerpflichtig?Das Düsseldorfer Finanzgericht(Az.: 11 K 2024/18 E)sowie der Bundesfinanzhofsahen das zunächst anders:Sie erkannten die Beerdigungskostenunabhängigvon dem erhaltenen Sterbegeldals außergewöhnlicheBelastung an. Der Grund: DieAufwendungen der Tochterwurden nicht aus dem Nachlassbestritten oder durchandere steuerfreie Geldleistungen,die sie aus Anlass desTodes der Mutter erhaltenhat. Das erhaltene Sterbegeldwurde als ein steuerpflichtigerVersorgungsbezug bewertet.Im Rahmen der Berechnungder Aufwendungen würdensteuerpflichtige Ersatzleistungennicht verrechnet, um einesteuerliche Doppelbelastungzu vermeiden. Auch der versteuerteBetrag des Sterbegeldesist dann nicht mit denBeerdigungskosten zu verrechnen.DPA
Loslassen 17„Man kann einfach nur da sein“INTERVIEWmit der ehrenamtlichen Sterbebegleiterin Barbara CzermakWer ehrenamtlich in der Hospizarbeittätig ist, begleitet und berät schwersterkrankte, sterbende Erwachsene,Kinder und Jugendliche sowie ihreFamilien und weitere Zugehörige.Die geschulten Mitarbeiter führenzumeist Gespräche und spendenTrost. Wir haben bei Barbara Czermakaus München nachgefragt, wie einewürdevolle Sterbebegleitung amLebensende aussieht.VON MELANIE BREUERFrau Czermak, wie kommt man aufdie Idee, als Sterbebegleiterin tätigzu werden?Ich habe vor einiger Zeit mal einBuch über Sterbebegleitunggelesen, das mich sehr beeindruckthat. Meistenssind es aber mehrereDinge, die da zusammenspielen.Bei mir war eszum einen so, dass ich inmeinem Leben schon öfterschwierige Situationen zumeistern hatte, in denen ichmich hin und wieder auch alleingefühlt habe. In unserer Gesellschaftpassiert es ja häufig, dass Menschenbei Problemen eher wegschauen oderdenken: „Da mische ich mich jetzt liebernicht ein.“ Also macht man tapfer weiterund denkt, dass man das alles schonirgendwie hinbekommt. Erst viel späterwird einem klar, dass eine gewisse Unterstützunghilfreich gewesen wäre. Dawäre es sicher nicht schlecht gewesenzu wissen, dass man diese, beispielsweisewenn es um das Thema Sterben undTrauer geht, bei den Maltesern hättebekommen können.Zum anderen habe ich selbst meineEltern, besonders meine Mutter, anihrem Lebensende begleitet. Sowohl fürBei einerSterbebegleitungwerden Menschenin ihrer letztenLebensphaseunterstützt undbetreut.sie als auch für mich war es das ersteMal überhaupt, dass wir so unmittelbarmit dem Tod konfrontiert waren. Ichdenke aber, dass wir beide das ganz gutgemacht haben und es war auch irgendwieschön. Wir haben uns gut zusammengefunden.Wie haben Sie nach dieser individuellenErfahrung zu Ihrer ehrenamtlichenTätigkeit gefunden?Da mein Mann und ich beide das Glückhaben, nicht mehr in Vollzeit arbeiten zumüssen, wollten wir uns ehrenamtlichengagieren. Er ist heute als Schöffe beiGericht tätig und ich orientierte michtatsächlich recht schnell in Richtung Sterbebegleitung.So bin ich auf die Hospizarbeitder Malteser gestoßen, die inzwei Sparten aufgeteilt ist: Zumeinen ist da die Betreuungvon Kindern und Jugendlichen,zum anderen die Arbeitmit den Erwachsenen.Welche Ausbildung benötigtman als Sterbebegleiterin?Wer kannhier aktiv werden?Grundsätzlich kann jeder, deres möchte, in diesem Bereich arbeiten.Dabei hat wahrscheinlich jeder seineganz eigene Geschichte oder Motivation,warum er das machen möchte.Beim Malteser-Hospizteam beginnt allesmit einem ausführlichen Vorgespräch.Anschließend durchläuft man dann, jenach Bereich, eine spezielle Ausbildung,die jeweils etwa ein halbes Jahr dauert.Außerdem kann man im Vorfeld selbstfestlegen, wie viel Zeit man insgesamtfür diese Tätigkeit erübrigen kann odermöchte. Zwei Stunden pro Woche sinddabei das Minimum und gleichzeitigauch unser Standardangebot. Ob mehroder weniger nötig ist, hängt dann jeweilsunter anderem von der Situationder zu betreuenden Person ab, die sichauch immer ändern kann. Alles geschiehtin enger Absprache mit den Koordinatorinnen.Gibt es Unterschiede bei der Begleitungvon Kindern beziehungsweiseJugendlichen und Erwachsenen?Natürlich muss man das differenziertbetrachten. Kinder und Jugendliche zumBeispiel begleitet man manchmal übermehrere Jahre.Fortsetzung auf Seite 18Bestattungen Franz SodererWir machen auch ganznormale Bestattungen!Erlkamer Str. 2a83607 HolzkirchenLautererstr. 983727 SchlierseeTel. (08024) 4779911BESTATTUNGSINSTITUTBESTATTUNGENAmselstraße 5 82467 Garmisch-PartenkirchenTelefon 08821.9668650hilfe@das-trauerhaus.de www.das-trauerhaus.deKompetente Hilfe und liebevolle Begleitung im Todesfallin familiärer Geborgenheit.IM GANZEN LANDKREIS – 24 STUNDEN FÜR SIE DA!B e s t a t t u n g e nMax RiedlMANCHE WEGE GEHTMAN NICHT ALLEINEWir begleiten SieErd- Feuer- SeebestattungenAlternative- und NaturbestattungenÜberführungen und VorsorgeAuf Wunsch nimmt Sterbebegleiterin Barbara Czermak ihre Hündin Golda mitzum Hausbesuch. Foto: Ursula HaaseBestattungen Max RiedlBairawieser Str. 36 | 83646 Bad TölzTel. 08041 /5658 | www.bestattungen-riedl.de
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