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22LoslassenTierliebe über den Tod hinausKönnen Bello, Felidae und Fipsi eigentlich erben?as Wort „Tierwohl“ ist häufig zuhören, wenn es um die Haltungvon Nutztieren geht, und es istsicherlich zeitgemäß, Debatten darüberzu führen. Noch näher liegt allerdings,einmal den Umgang mit Haustieren unterdie Lupe zu nehmen, denn in rund46 Prozent aller deutschen Haushaltelebt ein solches und wird in den meistenFällen als Familienmitglied gesehen.Doch was wird aus dem tierischen Lieblingwird, wenn der Besitzer verstirbt?Michaela BurchDie GrabrednerinFreie Trauerrednerin... weltlich, konfessionslos,offen, ehrlich, individuell,Mut machend,Persönlichkeit zeigend ... 0151-23562952www.diegrabrednerin.comObwohl Tiere nach deutschem Recht nicht erben können, gibt es dennoch einpaar Möglichkeiten, um die Versorgung des geliebten Vierbeiners zu sichern.Foto: PantherMedia/anpet2000Im Leben geht es manchmal aufwärtsund manchmal abwärts.Manchmal geht es aber auchBESTATTUNGSterbe- & Trauerbegleitung | Julia BauerSchloßstraße 21 | 85283 WolnzachMobil: 0151- 42000017 | www.innerwärts.demerkurtz.trauer.deDas Trauer- und Gemeinschaftsportal Ihrer Zeitung.Trauer bewältigen.Die Online-Service-Seiten von Münchner Merkur,seinen Heimatzeitungen und der tz.Der überwiegende Teil der Menschen,die ein Tier ihr Eigen nennen, ist mit vielVerantwortung und Liebe dabei. Und soliegt es nahe, dass der ein oder andereVierbeiner als Erbe im Testament genanntwird. Dies ist jedoch nach deutschemRecht nicht zulässig und damitunwirksam. Denn das Annehmen einesErbes bedeutet gleichzeitig die Übernahmevon Rechten und Pflichten. Unddas setzt menschliche Fähigkeiten voraus.Da Tiere vor dem Gesetz als Sachegelten, ist die Rechts- und damit Erbfähigkeitausgeschlossen. Vielmehr verhältes sich umgekehrt: Das Tier wird selbstzum Nachlass beziehungsweise zur Erbmasse.Dennoch kann man etwas tun,um sein geliebtes Tier nach dem eigenenTod abgesichert zu wissen. Diesedrei Möglichkeiten stehen zur Wahl:Eine Auflage im TestamentHierbei würde demjenigen unter denErben, dem man es zutraut, eine bestimmteSumme hinterlassen, verbundenmit der Auflage, sich um das tierischeFamilienmitglied zu kümmern. Umsicherzustellen, dass die Auflage aucherfüllt wird, kann ein Testamentsvollstreckereingesetzt werden. Dieser überwachtauch die ordnungsgemäße Pflegedes Tieres und kann, wenn es klar imTestament formuliert wurde, auch einschreiten,wenn diese nicht gegeben ist.Eine gemeinnützige Organisationkümmert sich um hinterbliebene Tiere.Foto: PantherMedia/wirestock_creatorsIn diesem Fall wird die bereits erwähnteSumme eingesetzt, um einen besserenPflegeplatz für das Tier zu schaffen.Als Vermächtnis hinterlassenDie andere Variante: Einem Nicht-ErbendasTiervermachen–alsobeispielsweiseeinem Freund oder Nachbarn, vondem man weiß, dass er es gerne übernimmt.Derjenige sollte aber nach testamentarischerVerfügung von den Erbenfür dieses Vermächtnis entlohnt, alsomindestens mit Unterhaltskosten für dasTier versorgt werden. In beiden oben genanntenFällen sollte man Überraschungenvermeiden und die Regelung mitder Person seines Vertrauens frühzeitigbesprechen. Zusätzlich zum Testamentsollte eine sogenannte Haustierbetreuungsvollmachtauf den zukünftigenHalter ausgestellt werden. Denn bis zurTestamentseröffnung kann einige Zeitvergehen und in dieser hat derjenigekeinerlei Rechte in Bezug auf das Tier.Die Gründung einer StifftungDie Errichtung einer Stiftung von Todeswegen oder noch zu Lebzeiten kanneine gute Lösung sein, wenn der Halterein größeres Vermögen besitzt. Sollte esgesetzliche Erben geben, muss zwar derPflichtteil an diese gehen beziehungsweisekann es Pflichtteilsergänzungsansprüchegeben, der Rest aber kann zueiner Stiftung im Sinne des Tieres werden.Diese ist dann die Haupterbin undals solche somit auf ewig und über denTod des eigenen Tieres hinaus angelegt.Daher sollte der Erblasser gleich bei derGründung einen weiteren sinnvollenZweck definieren; naheliegend sind zumBeispiel übergreifende Aufgaben innerhalbdes Tierschutzes. Die Pflege für deneigenen Vierbeiner wird derweil aus denErträgen der Stiftung finanziert, nichtaus der Erbmasse selbst.Voraussetzung in allen der drei hiergenannten Fälle ist ein deutlich abgefasstesTestament – mindestens handschriftlich,noch sicherer ist es notariellbeglaubigt.ARAG/MB
Loslassen 23Hund, Katze, MausAbschiedszeremonien und Trauerfeiern für verstorbene TiereFür viele Menschen ist ihr HaustierTeil der Familie. Stirbt es, möchtensie angemessen Abschied nehmen.Auf der Schwäbischen Alb geht das aufeine ganz besondere Weise. In einerkleinen Kirche in Albstadt gibt es Abschiedszeremonienund Trauerfeiernfür tote Tiere. Nach Auskunft von TierbestatterinEllen Weinmann ist es dieerste Kirche dieser Art in Deutschland –die „Kapelle“, wie Weinmann liebevollsagt. Mehr als 500 Anmeldungen gibtes dafür schon.Ellen Weinmann und Florian Düsterwaldvon der Tierbestattung Schönhalde.gestalten, erzählt Weinmann. „Nachder Trauerfeier kommt das Tier insKrematorium. Die Asche kehrt zumBeispiel in einer Urne zu den Besitzernzurück.“ Nach der Einäscherung könnedie Asche des Tieres fast überall bestattetwerden. „Wird die Urne nichtzu Hause verwahrt beziehungsweiseaufgestellt, steht eine große Auswahlvergänglicher Urnen zur Verfügung.“Weinmann selbst hat die Asche zweierverstorbener Hunde an einer Kette umden Hals hängen, in einer Glaskugel.Man kann aber auch die Asche seinesTieres in einen Diamanten pressenoder in eine Glaskugel einarbeiten lassen– die Möglichkeiten sind hier vielfältig.DPA/EPD/MBZusammenarbeit miteinem TierkrematoriumLaut dem Bundesverband derTierbestatter wurde 1997 das ersteTierkrematorium Deutschlands inMünchen eröffnet. Heute seien es rund25 in allen Teilen des Bundesgebietes.Parallel dazu habe sich die Anzahl derTierbestatter entwickelt. Dabei gehe esnicht nur um Tierliebe: Die Heimtiereseien für viele Menschen zu vollwertigenSozialpartnern geworden, die sienach ihrem Tod nicht einfach entsorgen,sondern angemessen bestattenwollten.So kam es dazu, dass Weinmann undihr Lebensgefährte Florian Düsterwaldeine Kirche kauften, in der sich früherdie evangelisch-methodistische Gemeindeeinfand – eine aus Englandstammenden Freikirche mit rund55000 Mitgliedern in ganz Deutschland.Diese hatte das Gebäude aufgegeben,weil es seit Jahren leer standund die Gemeinde ihre Gottesdiensteinzwischen in einer anderen Kirchefeiert.Bereits vor drei Jahren machtensich die gelernte Bürokauffrau undihr Lebensgefährte als Tierbestatterselbstständig und arbeiten dabei miteinem Tierkrematorium in SchwäbischHall zusammen. Weinmann erzählt, siehätten seitdem Hunderte Tiere bestattet:„Vom Hamster bis zum Pferd waralles dabei.“ Auch ein schwäbelnderPapagei.IndividuelleGestaltungsmöglichkeitenDie Tierbesitzer könnten die Zeremoniein der Kirche ganz individuell„ … auch derletzte Weggehört zumLeben.“Tag & Nacht für Sie erreichbarPeißenberg – Peiting – SchongauTel. 08803 / 6 394 394 www.bestattungsinstitut-rose.deBestattungsvorsorge – eine Sorge weniger. Darum sprechen Sie rechtzeitig mit uns!Eine Urne und der Hufabdruck eines Pferdes sind in der ersten „Bestattungskirche“für Tiere in Deutschland zu sehen. Fotos: dpa/Silas SteiniBuchtipp:Ein Ratgeber, der Tierhaltern im Trauerfall hilftTiere sind für die meisten Menschenvollwertige Familienmitglieder. Den geliebtenHund, das Pferd oder die Katzeendgültig verabschieden zu müssen,birgt vielfältige Emotionen: Angst, Hilflosigkeit,Trauer. Angela Zimmermannmöchte mit ihrem Ratgeber Betroffeneneine fundierte Hilfestellung an die Handgeben und klärt darin alle Fragen zuAbschied und Sterben, Bestattung undTrauer.MTMDer 160 SeitenumfassendeRatgebererscheint am31. Märzund kostet25 Euro. Foto:Verlag MüllerRüschlikon
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