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Trauer-Ratgeber | Ausgabe 54

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Wegweiser im Ernstfall: Der Trauerratgeber bietet Hinterbliebenen Beistand in schweren Zeiten und berichtet einfühlsam über sensible Themen.

6LoslassenMit Kindern

6LoslassenMit Kindern auf dem FriedhofVom spannenden Naturerlebnis bis hin zum stillen Begräbnisas Frühjahr steht vor der Tür undmit den wärmeren Temperaturenist es für viele an der Zeit, dasGrab neu zu bepflanzen. Dafür stehtjetzt eine bunte Auswahl an Frühlingsblühernzur Verfügung. Doch ist esratsam, den Nachwuchs für die gärtnerischenTätigkeiten an diesem friedlich-stillenOrt mit auf den Friedhof zunehmen?Grundsätzlich spricht nichts dagegen,dass Kinder diesen friedvollenOrt kennenlernen. Einige Friedhofsgärtnerführen sogar regelmäßigspielerische Aktionen mit Kinder-gruppen auf den Friedhöfendurch, um den Kinderndabei mögliche Ängstezu nehmen. Neben denklassischen botanischenErläuterungen kannauch das gemeinsameBemalen von Gedenksteinenzum spannendenErlebnis werden.Nicht zu vergessen, dassviele Friedhöfe heute auch alswertvolle Biotope gelten, die dankinsektenfreundlicher Pflanzen denBienen einen Lebensraum schenken.Kinder solltenlernen: Siemüssen keine Angstvor dem Friedhofhaben, ihn aberals Ort der Ruherespektieren.rechtsanwälteErbrecht und Steuerrechtkohlmeier bauerkohlmeier illenseherillenseherKindliche Trauer kann wechselhaft sein: Gerade noch waren die Kleinen fröhlich,doch plötzlich sind sie betrübt. Foto: PantherMedia/t.tomsickova– Testamentsgestaltung/Aktualisierung Ihres Testaments– Erbauseinandersetzung (gerichtlich/außergerichtlich)– Durchsetzung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen– Steueroptimierte Planung der Vermögensnachfolge– Nießbrauch, Wohnrecht, Rente– Übernahme von Testamentsvollstreckungen– Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer, auch bei AuslandsvermögenIhr Ansprechpartner:Christian IllenseherRechtsanwaltFachanwalt für ErbrechtFachanwalt für SteuerrechtGrabneuanlagenGrabpflegeTrauerkranzIndividuelle WerkstückeKontakt Grabpflege: Kontakt Trauerfloristik:friedhof@doschblumen.de info@doschblumen.deOstpreußenstraße 39 • 81927 München • Tel. 089-933715zum ShopNeuhauser Straße 1/V(Eingang Färbergraben)80331 MünchenTelefon 0 89-235077-0Telefax 0 89-235077-24www.kohlmeier-illenseher.deinfo@kohlmeier-illenseher.deVerhalten beiTodesfällenVerlieren Kinder ein Elternteil, einenAngehörigen oder Freunde, muss derVerlust eines geliebten Menschen verarbeitetwerden. Denn wer bereitsals Kind erlebt hat, dass der Tod zumLeben gehört und bei der Trauer begleitetwurde, kann später als Erwachsenerin der Regel besser mit einem Trauerfallumgehen.Laut dem Bundesverband DeutscherBestatter (BDB) trauern Kinder andersals Erwachsene. Die kindliche Trauerzeigt sich oft sprunghaft: Die Kinderweinen und im nächsten Moment sindsie wieder fröhlich. Sie agieren oftmalsspontan, ziehen sich zurück oder sindaggressiv. Wenn Angehörige stark mitder eigenen Trauer beschäftigt sind,spüren Kinder das sehr genau. Daherkann es vorkommen, dass Kinder dieeigenen Trauergefühle leugnen, umAngehörige nicht zusätzlich zu belasten.Der BDB unterteilt Trauer bei Kindernin unterschiedliche Altersstufen:• Säuglinge und KleinkinderSie haben kein reflektiertes VerhältnisKinder sollten gegebenenfalls behutsamauf die Beerdigung vorbereitet werden.Foto: PantherMedia/Peopleimageszum Tod und empfinden eher Trennungsschmerz,wenn eine vertrautePerson fehlt.• Kinder im Alter von drei bis sechsJahrenIn diesem Zeitraum entwickeln Kindererst langsam ein Verständnis derzeitlichen Dimension „für immer“. Oftwehren sie schmerzliche Gefühle mitübertriebener Albernheit ab.• Kinder im Alter von zehn biszwölf JahrenErst zwischen zehn und zwölf Jahrenkann von kindlicher Trauer gesprochenwerden. In diesem Alter können Kinderbewusst von einem Verstorbenen Abschiednehmen. Dabei sollten Kinderbeim Abschiednehmen vom Verstorbenenund bei der Verarbeitung der Trauerstets begleitet werden. Denn oft habenKinder viele Fragen, wenn es um denTod und die Beerdigung eines geliebtenMenschen geht. Manchmal möchtensie wissen, warum der Mensch verstorbenist oder wie eine Beerdigungabläuft. Vielleicht stellen Kinder auchdie Frage, ob sie zur Erinnerung an dengeliebten Menschen ein selbstgemaltesBild in den Sarg legen dürfen. All dieseFragen sollten in einfühlsamer Weisegemeinsam mit den Kindern besprochenwerden.Bleibt noch die Frage: Sollten Kinderbei einer Beerdigung dabei sein dürfen?Auch hier liefert der BDB auf seiner Internetseite(www.bestatter.de) einigeArgumente, die sowohl dafür als auchdagegen sprechen:Pro:• Auch Kinder sollten sich von einemVerstorbenen verabschieden dürfen.Fortsetzung auf Seite 7

Loslassen 7Fortsetzung von Seite 6• Wenn sie nicht selbst dabei sind,kann dies unter Umständen ein Versäumnisdarstellen, das nie mehrnachgeholt werden kann.• Die Teilnahme an einer Beerdigunghilft auch Kinderndabei, die Endgültigkeitdes Todes besserzu verstehen.• Gleichzeitig erfahrensie, was mit einemMenschen passiert,nachdem er verstorben ist.• Die Bestattung hilft ihnendabei zu verstehen, warum dieEltern zuletzt so traurig waren.• Wenn es Kindern vor Ort zu vielwird, wenden sie sich meistens vonselbst ab.Contra:Sicham Grab zuverabschieden,kann auch fürKinder sinnvoll sein –wenn sie daraufvorbereitetwerden.• Eventuell begreifen Kinder noch garnicht, was da passiert oder könnensich hinterher nicht mehr an das Ereigniserinnern.• Gerade Säuglinge und Kleinkinder(bis circa vier Jahre) könnten andereTrauergäste durch lautes Geschreioder Gequengel stören.• Manchmal möchten Kindern garnicht an einer Beerdigung Teilnehmen,was die Eltern unbedingt respektierensollten.Generell gilt: In einer solch emotionalenAusnahmesituation ist in jedemFall die Unterstützung der Elterngefragt. Der Bestatter kann bei derTrauerbegleitung ebenfalls seinenBeistand leisten und allen Beteiligtendabei helfen zu verstehen, dass Trauerund Tod auch schon zur Lebensweltvon Kindern gehören können.Psychologen raten jedoch dazu, keinesfallsdie Formulierung „er/sie ist fürimmer eingeschlafen“ zu verwenden,da so ein Satz bei Kindern Ängste auslösenkann – beispielsweise die Furcht,am nächsten Morgen selbst nichtmehr aufzuwachen. Wer Kindern denTod erläutern möchte, sollte ihnen imRahmen der Vorbereitung auf eine Beerdigungzum Beispiel erklären, dasshier nur die körperliche Hülle des Verstorbenenbeigesetzt wird.Aktive Teilnahmevon KindernWer sich dazu entscheidet, denNachwuchs mit zu einer Beerdigungzu nehmen, kann sein Kind vor Ortan der Zeremonie teilhaben lassen.Das geschieht zum Beispiel durch dasTragen beziehungsweise Halten desBlumenkorbs für die spätere Verabschiedungam Grab (die Trauergästeentnehmen daraus die Blumen, dieFür kleine Kinder ist der Tod in der Regel etwas sehr Abstraktes – das gilt anfangs sicher auch für den Besuch am Grab.Foto: PantherMedia/Lukassekins Grab geworfen werden) – vorausgesetztnatürlich, dass das Kind selbstdamit einverstanden ist. Immer eineschöne Geste sind selbstgemalte Bilder,die ein Kind zur Verabschiedungmitbringt (alternativ können dieseauch schon zuvor vom Bestatter in denSarg gelegt werden).Ebenfalls wichtig ist, den Kindernim Vorfeld der Beerdigung ein angemessenesVerhalten zu erklären, damitdie Kleinen sich während der Trauerzeremonieruhig verhalten und diesenicht durch lautes Herumschreien oder-toben – schlimmstenfalls sogar aufanderen Gräbern – stören. Für den Fall,dass ein Kind wider Erwarten unruhigwird und so die zuvor abgestimmtenRegeln vergisst, sollte eine Begleitpersonbereitstehen, um den Friedhof vorzeitigzu verlassen.Bleibt noch die Frage: Was zieht manseinen Kindern zu einer Beerdigungan? Im Gegensatz zu Jugendlichenbrauchen sich die Kleinen nicht an denüblichen Dresscode, also ausschließlichschwarze oder dunkle Kleidung, zuhalten. Dennoch sollte man für diesenAnlass lieber gedeckte Töne wählenund auf knallige Farben oder lustigeAufdrucke verzichten.Nachdem die Trauerfeier und Beerdigungvorbei sind, ist es ratsam, dasGeschehene in den darauffolgendenTagen mit den Kindern zu besprechen.Dabei kann es auch zu der einen oderanderen positiven Überraschung fürdie Erziehungsberechtigten kommen,denn: Kinder verstehen manchmalmehr, als Eltern oft annehmen. MBBestattung BauerInh. Margarete Ostler• Überführungen im In- und Ausland• Erledigung aller anfallenden Besorgungen im TodesfallProf.-Penck-Str. 21 · 82481 MittenwaldTel. 088 23/83 80 · bestbauer@t-online.de www.bestattungen-liegl.de

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