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Trauer-Ratgeber | Ausgabe 58

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Wegweiser im Ernstfall: Der Trauerratgeber bietet Hinterbliebenen Beistand in schweren Zeiten und berichtet einfühlsam über sensible Themen.

12LoslassenIm

12LoslassenIm Rahmeneines Todesfallsgibt es für dieHinterbliebenenviele Dinge zuorganisieren.Die Friedhofsgärtner kümmern sich nicht nur um die Trauergestecke, sondern auf Wunsch auch um die saisonale Grabbepflanzung. Foto: Imago / PantherMediaWas tun, wenn jemand stirbt?Von Bestattungsart bis Trauerfloristik – die wichtigsten Aufgaben auf einen Blicker Todesfall eines geliebten Menschenwirbelt das Gefühlsleben durcheinanderund stürzt so manchen Hinterbliebenenin eine emotionale Achterbahnfahrt. Dochneben all der Trauer und der Neuorganisationdes eigenen Lebens müssen einige Dingeim Sinne des Verstorbenen geregelt werden.Denn, so unwirklich es in so einer Situationauch klingen mag: Das Leben geht weiter.Den letzten Willen achtenHat der Verstorbene in einem Testament,einer Vorsorgevollmacht oder einem ähnlichenDokument Wünsche für die eigene Beerdigungoder die Feier hinterlassen, solltensich die Angehörigen auch so gut es gehtan die letzten Vorgaben halten. Gibt es einsolches Dokument nicht, müssen die nächstenAngehörigen die Beerdigung selbst organisieren.Ein qualifizierter Bestatter ist einewichtige Stütze in dieser schweren Zeit undsteht den Trauernden unterstützend zur Seite,wenn es um die Regelung der letzten Dingeund den Ablauf der Beerdigung geht. Was zubeachten ist und welche Dokumente erforderlichsind, soll im Folgenden näher erläutertwerden – denn es gibt Dinge, die unmittelbarnach dem Tod geregelt werden müssen undDinge, die noch etwas warten können, informiertder Bundesverband Deutscher Bestatter.Den Arzt kontaktierenVerstirbt ein Mensch zu Hause und wird vonAngehörigen tot aufgefunden, muss unmittelbarnach dem Todesfall beziehungsweisedem Auffinden ein Arzt kontaktiert werden.Der Mediziner hat dann die Aufgabe, den Toddes oder der Verstorbenen offiziell festzustellenund den Totenschein an die Angehörigenauszuhändigen. Der Totenschein ist ein wichtigesDokument, das für die Ausstellung derSterbeurkunde benötigt wird. Diese könnenHinterbliebene beim zuständigen Standesamtbeantragen. Es kann jedoch auch vorkommen,dass jemand an einem öffentlichenOrt verstirbt – beispielsweise aufgrund einesplötzlichen Herzinfarkts oder eines tödlichenUnfalls. Dann muss unmittelbar der Rettungsdienstverständigt werden. Tritt der Todesfallin einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtungein, kümmert sich die Einrichtungum organisatorische Angelegenheiten undinformiert die Angehörigen über den Todesfall– nicht zuletzt deshalb, weil diese wichtigeFormalitäten für die Bestattung des Verstorbenenregeln müssen. Unabhängig davon, unterwelchen Umständen ein geliebter Menschverstirbt, sollten unmittelbar nach dessen Toddie engsten Angehörigen von den Hinterbliebeneninformiert werden.24 bis 36 Stunden danachbahrung des Verstorbenen zu Hause organisiertwerden. So haben Angehörige die Möglichkeit,sich in einem gewohnten Umfeld vonder verstorbenen Person zu verabschieden.Des Weiteren übernimmt der Bestatter dieÜberführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle.Mit dem Fachmann können zudemalle Wünsche für die Beisetzung besprochenwerden – von der Bestattungsart überdie Gestaltung eines eventuellen Grabsteinsbis hin zur Ausrichtung der Trauerfeier. Werselbst in Kontakt zu kirchlichen Mitarbeiternoder dem Pfarrer steht, für den kann es eineHilfe sein, diese möglichst schnell zu informieren,um beim Abschied von dem geliebtenMenschen unterstützt beziehungsweise seelsorgerischbetreut zu werden.Organisation und GestaltungWer sich um die Bestattung eines Angehörigenkümmert, sollte sich zunächst mit einigenwesentlichen Fragen beschäftigen. Dazuzählt zuallererst, ob der Verstorbene bestimmteWünsche hatte, die natürlich berücksichtigtwerden sollten. Darunter fallen die Bestattungsart,der Ort der Beisetzung oder obGrabbeigaben gewünscht sind. Wenn derVerstorbene eingeäschert oder auf See bestattetwerden soll, ist eine zusätzliche Verfügungnötig, in der die Person (oder nach demTod die engsten Angehörigen) die Feuer- oderSee bestattung ausdrücklich wünscht. Sobalddies feststeht, muss mit der Friedhofsverwaltungein Termin für die Bestattung vereinbartund ein Sarg beziehungsweise eine Urne ausgewähltwerden. Auch Fragen zur Trauerfeiergilt es zu beantworten: Wo findet die Feierstatt? Soll ein Trauerredner engagiert unddie Lieblingsmusik des Verstorbenen gespieltwerden?Innerhalb der ersten 36 Stunden nach einemTodesfall sollte ein Bestatter kontaktiertwerden, damit die Beerdigung der verstorbenenPerson frühzeitig organisiert werdenkann. Qualifizierte Bestatter übernehmen alleAufgaben und helfen Hinterbliebenen beizahlreichen Entscheidungen hinsichtlich derBeerdigung und behördlichen Angelegen-Ein handschriftliches Testament muss leserlich verfasst,mit Datum versehen und mit vollem Namenunterschrieben werden. Foto: Imago / Christian Ohdeheiten, die geregelt werden müssen: Wenn esgewünscht ist, kann beispielsweise eine Auf-Fortsetzung auf Seite 13

Loslassen 13Fortsetzung von Seite 12Gibt es Blumenschmuck, und wenn ja, welchen?Kann die Trauer- oder Leichenhallegenutzt werden? Rund um die Beerdigungmuss geklärt werden, ob man Traueranzeigenaufgeben, Trauerkarten verschicken undGedenkbilder drucken lassen möchte.Übrigens: Können keine direkten Angehörigenermittelt werden, ordnet das Sozialamtin der Regel eine Ordnungsamtbestattung –eine kostengünstige Bestattung – an.Wichtige DokumenteEin Todesfall geht für Hinterbliebene mitder Erledigung vieler Formalitäten einher, fürdie einige Dokumente und Unterlagen vonBedarf sind. Wichtig ist hier, dass man denTodesfall dem zuständigen Standesamt meldet.Denn das Standesamt ist es auch, welchesdie Sterbeurkunde(n) ausstellt, die etwafür Kontovollmachten oder die Kündigungvon Versicherungen erforderlich sind. Auchfür Rentenzwecke und die Sozialversicherungwird eine Sterbeurkunde gebraucht. Je nachdem,ob die verstorbene Person ledig, verheiratet,geschieden oder verwitwet war, müssenverschiedene Dokumente beantragt werden.In allen Fällen benötigen die Hinterbliebenenaber den Totenschein sowie den Personalausweisbeziehungsweise Reisepass unddie Geburtsurkunde des Verstorbenen. Beiverheirateten ebenso wie bei verwitwetenund geschiedenen Verstorbenen muss dieHeiratsurkunde vorgelegt werden – und dannentweder noch die Sterbeurkunde des vorherverstorbenen Ehepartners beziehungsweiseder -partnerin oder das Scheidungsurteil.Ebenso immer griffbereit sollten die Krankenkassenkarteund gegebenenfalls die Rentennummersowie der Nachweis über eineBetriebsrente oder das Testament sein. Wennder Verstorbene weitere Verfügungen hinterlassenhat, werden diese natürlich auchgebraucht, um alle weiteren Formalitäten zuregeln. Dazu zählen die Bestattungsvorsorge,eine eventuelle Lebensversicherung oder eineSterbegeldversicherung, um die Kosten derBeerdigung zu decken.Sonstige AufgabenWenn der Verstorbene ein Haustier hatte,muss dieses natürlich auch nach dem Tod vonHerrchen oder Frauchen versorgt werden:füttern, Gassi gehen, Katzenklo, Aquariumoder Stall reinigen. Auch Pflanzen in Haus,Wohnung und / oder Garten wollen versorgtsein. Bis ein eventueller Nachsendeauftraggreift, muss auch der Briefkasten regelmäßigNach einem Todesfall muss der Briefkasten geleertund ein Nachsendeantrag zum Erben bei der Posteingerichtet werden. Foto: Imago / photothekAngehörige können jederzeit mit dem Bestatter ihres Vertrauens die individuellen Wünsche für dieDekoration der Trauerhalle besprechen. Foto: Imago / Funke Foto Servicesgeleert werden. Ebenfalls ausgeleert werdensollten der Kühlschrank und Vorratsschränkemit leicht verderblichen Lebensmitteln. Damites zu keinem Schaden im Haus kommt, sollteman Strom, Wasser und Gas abstellen sowieden jeweiligen Anbieter informieren. Eventuellist dem Arbeitgeber der verstorbenen PersonBescheid zu geben. Dies gilt gleichermaßenfür den Telefonanbieter. Dieser Anschlusssollte wie der Mobilfunkvertrag, Versicherungen,Vereinsbeiträge, Fernseh- und Rundfunkgebührensowie Zeitungsabos ebenfallsgekündigt werden.Um Zugang zum Bankkonto des oderder Verstorbenen zu erhalten, brauchen dienächsten Angehörigen in der Regel ebenfallseine Sterbeurkunde im Original. Sobaldsie nun die Vollmacht haben, müssen Daueraufträgegekündigt oder storniert sowieRechnungen beglichen werden. Hatte derVerstorbene ein Auto, ist auch dieses ab- beziehungsweiseumzumelden. Zudem sollteman Lebens- und weitere Versicherungen informieren.Dies hat aber alles Zeit bis nach derBeerdigung. Ebenso bis nach der Beisetzunghat das Erstellen der letzten Steuererklärungfür den Verstorbenen Zeit. Auch kann mansich jetzt an die Räumung der Wohnung machen.Sollte man dabei ein Testament finden,muss dieses an das Nachlassgericht übermitteltwerden.Wichtig für Hinterbliebene: Im Falle einesSterbefalls hat der Ehepartner möglicherweiseAnspruch auf Witwenrente. In den ersten dreiMonaten nach dem Tod des Partners erhältder jeweils andere die entsprechende Rentein voller Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen.Danach wird die Rente auf 55bis 25 Prozent reduziert. Minderjährige odernoch in Schul- oder Berufsausbildung befindlicheKinder können, wenn sie einen Elternteiloder beide verlieren, eine Halb- oder Vollwaisenrentebekommen. Weitere Informationenerteilt zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung.Digitaler NachlassFacebook, Instagram und Co. – kaumeiner ist heute nicht in den sozialen Medienvertreten. Auch hier sollte der Accountgelöscht oder in den sogenannten Gedenkzustandversetzt werden. Konten imGedenkzustand stellen für Freunde und Familienangehörigeeine Möglichkeit dar, sichgemeinsam an eine verstorbene Person zuerinnern. Sie sind mit dem Zusatz „In Erinnerungan“ vor dem Namen des Verstorbenengekennzeichnet.Grabpflege planenNicht jeder hat einen grünen Daumen oderregelmäßig Zeit, sich um das Grab der verstorbenenAngehörigen zu kümmern. Damites trotzdem ansehnlich bleibt, kann einprofessioneller Friedhofsgärtner helfen. Ist dieZeit da und möchte der Hinterbliebene selbstfür eine schöne Optik der letzten Ruhestättesorgen, ist dies natürlich auch möglich. In derFriedhofsordnung findet sich in der Regel einHinweis auf die Pflichten der das Grab selbstpflegenden Hinterbliebenen. Ganz wichtig istes, dass diese Pflege regelmäßig vorgenommenwird, sonst kann es Ärger mit der Friedhofsverwaltunggeben.Wer einen Grabpflege-Profi beauftragt,bezahlt normalerweise einmal im Jahr einenmit dem Gärtner ausgehandelten Betrag, derein individuell abgestimmtes Leistungspaketumfasst. So kann die Reinigung des Grabsinklusive Entsorgung von Laub und Ästenvereinbart werden, das regelmäßige Bepflanzendes Grabs mit auf den Geschmack derverstorbenen Person und auf die Jahreszeitabgestimmten Blumen und Stauden, daspassende Gießen der Bepflanzung und zumBeispiel auch die besondere Gestaltung desGrabs an Feiertagen oder am Todestag desgeliebten Familienmitglieds. Kristina Funk / Mtm

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