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Trauer-Ratgeber | Ausgabe 58

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Wegweiser im Ernstfall: Der Trauerratgeber bietet Hinterbliebenen Beistand in schweren Zeiten und berichtet einfühlsam über sensible Themen.

16LoslassenErbfolge

16LoslassenErbfolge ungeklärt?Was nach einem Todesfall entscheidend ist(24 h erreichbar)Tobias MüllerTrauerredner (freier Redner)Lebensgeschichtenerzähler82377 Penzberg • 0170 554 96 13info@tobias-mueller-trauerredner.dewww.tobias-mueller-trauerredner.deDass sich zwei Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen,ist keine Seltenheit. Schon ungewöhnlicher ist, wenn beideim selben Zeitraum versterben. Dann kommt es auf dieDetails an. Kann nämlich nicht genau festgestellt werden, wervon den beiden zuerst verstorben ist, kann keiner von ihnen denjeweils anderen beerben. Das zeigt ein Beschluss des OberlandesgerichtsKarlsruhe (Az. 14 W 95 / 23), auf das die ArbeitsgemeinschaftErbrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.In dem konkreten Fall waren kinderlose Eheleute tot in ihrerWohnung aufgefunden worden. Wer von ihnen zuerst verstarb,konnte später nicht mehr festgestellt werden. Sicher war nur:Beide müssen im selben Zeitraum verstorben sein. In ihrem gemeinschaftlichenTestament hatten sich die Eheleute zuvor gegenseitigals Erben eingesetzt, aber keine weiteren Verfügungengetroffen. Vor Gericht stritten sich darum später die Nichten undNeffen des Mannes mit den Nichten und Neffen der Frau um dasErbe.Tote können nicht erbenDie Entscheidung: Der Nachlass des Ehemannes geht an seineNichten und Neffen, der Nachlass der Ehefrau fällt entsprechendan ihre Verwandtschaft. Hätten die Todeszeitpunkte exakt festgestelltwerden können, wäre der gesamte Nachlass an die Nichtenund Neffen des länger lebenden Ehepartners gegangen.Der Grund: Erbe werden kann nur, wer zum Zeitpunkt des Erbfallsnoch lebt. Da nicht sicher festgestellt werden konnte, wervon den beiden Ehepartnern länger gelebt hat, kann laut Gerichtkeiner von beiden den jeweils anderen beerbt haben. Darumgreift die gesetzliche Erbfolge und jeder Ehepartner vererbtseinen Nachlass entsprechend an seine direkten Verwandten.DpaFriedhofsgärtnereiGrabneuanlagen, Grabbepflanzungen, DauergrabpflegeGartenbau• Pflanzungen aller Art• Dachbegrünung• Dachgartenbepflanzung• Baum-, Strauch-, Heckenschnitt• Gartenrenovierung • Gartenpflege• Zaunbau in Holz und Draht• Spielsandaustausch • Spielplatzpflege• Verlegen von Platten + Verbundsteinen• Häckseldienst • WurzelstockfräsenGARTENBAU KRONENWETTERTel.: 7 55 28 50, Mobiltel.: 0171 / 7 77 43 80Bestattung BauerInh. Margarete Ostler• Überführungen im In- und Ausland• Erledigung aller anfallenden Besorgungen im TodesfallPartenkirchner Str. 55 · 82481 MittenwaldTel. 0 88 23 / 83 80 · bestbauer@t-online.deFuhrunternehmen• Anlieferung von Humus,Kies, Sand, Rindenmulch• Schuttabfuhr mit SelbstladeLKWs von 7,5t–26t• Radlader + BaggerarbeitenVersterben Ehepartner im selben Zeitraum, greift die gesetzliche Erbfolgeund jeder Ehepartner vererbt seinen Nachlass entsprechend an seinedirekten Verwandten. Foto: dpa / Silvia MarksGrabnutzungsrecht nicht vererbbarDas Nutzungsrecht an einer Grabstätte geht laut der VerbraucherinitiativeBestattungskultur Aeternitas nach dem Toddes Berechtigten nicht automatisch auf die Erben über. Dashat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (Urteilvom 15. März 2024, Az. 6 K 3116 / 22). Als personengebundenes,hoheitlich verliehenes Sondernutzungsrecht istes nicht vererbbar. Wer es übernehmen kann, regelt diejeweilige Friedhofssatzung. Eine Übertragung ist nur unterbestimmten Voraussetzungen möglich und erfordert Zustimmung.Im verhandelten Fall wollte ein Kläger das Nutzungsrechtfür das Grab seiner Familie beanspruchen. Das Gericht wiesdie Klage ab: Ein automatischer Übergang auf Erben ist gesetzlichnicht vorgesehen.Meb

Loslassen 17Keine Klagepflicht bei SozialbestattungBundessozialgericht stärkt Rechte von Angehörigenestattungspflichtige Angehörige müssensich nicht auf einen Rechtsstreit mitden Erben eines Verstorbenen einlassen,um Sozialbestattungskosten erstattet zu bekommen.Das stellte das Bundessozialgericht(BSG) in einem Urteil klar.Prozessrisiko liegt beim AmtIm verhandelten Fall hatte eine Witwenach dem Tod ihres Ehemanns eine Sozialbestattungbeantragt. Sie hatte die Erbschaftausgeschlagen, während ihr Sohn Alleinerbewurde. Das Sozialamt verweigerte die Kostenübernahmemit der Begründung, dass derSohn als Erbe die Bestattungskosten tragenmüsse und die Klägerin ihn auf Zahlung verklagenkönne. Das BSG entschied jedoch,dass das Prozessrisiko in solchen Fällen beimSozialamt liegt. Die Behörde müsse denWer eine Sozialbestattung beantragt, muss sichwegen der Kosten nicht auf einen Rechtsstreit mitden Erben einlassen. Foto: Imago / PantherMediaErben in Regress nehmen, statt die Kostenübernahmezu verweigern.Laut Paragraph 1 968 des Bürgerlichen Gesetzbuchestragen grundsätzlich die Erben dieBestattungskosten. Doch bevor Ansprüchegegen sie geltend gemacht werden, sind oftdie bestattungspflichtigen Angehörigen verantwortlich.Wenn diese nicht über ausreichendefinanzielle Mittel verfügen, könnensie eine sogenannte Sozialbestattung beantragen.Die Kosten übernimmt dann dasSozialamt – eine Klage gegen die Erben istnicht erforderlich, informiert die VerbraucherinitiativeBestattungskultur Aeternitas in einerPressemitteilung.Finanzielle EntlastungDas Urteil des BSG stellt eine erheblicheEntlastung für finanziell schwache Angehörigedar. Sie müssen sich nicht auf ungewisseRechtsstreitigkeiten einlassen, um eine Sozialbestattungzu erhalten. Vielmehr ist es Aufgabeder Sozialbehörden, mögliche Ansprüchegegen Erben durchzusetzen. MebBei Finanzmangel ist eine Sozialbestattungmöglich. Foto: AeternitasAnton WimmerOliver WolfhardWippenhauser Straße 1 | 85354 Freising0 81 61/9 10 47 14 (jederzeit erreichbar)info@freisinger-bestattungshaus.dewww.freisinger-bestattungshaus.deTrauer. Gedenken. Hoffnung.Die Waldruh Amperland ist ein sorgsam gewählter Ortdes Abschieds und des Gedenkens.Inmitten des Waldes können hier zu Lebzeitenoder für verstorbene Angehörige Ruhestättenunter Bäumen ausgewählt werden.Öffentliche Führungenfinden kostenlos jeden 1. und 3. Samstag imMonat statt. Treffpunkt ist vor der Kapelle.Anfahrt:RöhrmoosHebertshausenDachauFürstenfeldbruckTel.: 08139 49 99 844www.waldruh-amperland.deMünchen

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